Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verbietet der Online-Buchhandlung Buch24 mit Urteil vom 26. Januar 2017 (Az. 5 U 138/13) den Vertrieb eines unautorisierten Robbie-Williams-Kalenders. Der Kalender verletze das Recht des britischen Popstars am eigenen Bild. Für die Rechtsverletzung hafte die Buchhändlerin als Täterin auf Unterlassung, zumal sie den Kalender in eigenem Namen und für eigene Rechnung verkauft habe. Dass sie vom Verstoß gewusst habe, sei nicht erforderlich. Eine Haftungsbeschränkung für Buchhändler ("Buchhändlerprivileg") aufgrund der Medienfreiheit lehnen die Hamburger Richter ab. Zudem verpflichten sie Buch24 zum Schadensersatz. Indem die Buchhandlung den Kalender ungeprüft angeboten habe, habe sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt. SachverhaltBuch24...
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02.03.2017