Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.06.2016

Kein Drohnenflug über anderen Gärten

Das Amtsgericht (AG) in Potsdam hat mit seinem Urteil vom 16.04.2015 unter dem Az. 37 C 454/13 entschieden, dass ein Grundstücksbesitzer das Überfliegen seines Grundstücks mit einer Drohne verbieten lassen kann. Denn derartiges stellt eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Grundstückinhabers dar. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Drohne mit einer Kamera versehen sei. Es ist auch nicht erforderlich, vor Klageerhebung einen Schlichtungsantrag im Sinne eines Gesetzes zur Streitschlichtung im jeweiligen Bundesland zu stellen.Eine ähnliche Rechtslage gelte auch für Mieter.Damit ist der Beklagte unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro zur Unterlassung verurteilt worden. Er darf nun künftig nicht mehr mit seiner Flugdrohne das...