Mit Urteil (Az. C-580/13) vom 16.07.2015 hat die 4. Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Vorentscheidungsverfahren entschieden, dass Online-Betrüger durch kein Bankgeheimnis geschützt sind. Das Vorentscheidungsersuchen wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht und bezieht sich auf einen vorausgegangenen Rechtsstreit zwischen der Coty Germany GmbH als Inhaberin von Rechten geistigen Eigentums und der Stadtsparkasse Magdeburg. Coty Germany ist Inhaberin von Markenrechten an Parfüms. Ähnlich wie bei vielen anderen Markeninhabern war auch Coty Germany mit gefälschten Produkten konfrontiert. Die Klägerin war im Internet bei einer Auktionsplattform als Testkäuferin aufgetreten. Dabei hatte sie festgestellt, dass ihr ein gefälschtes Parfüm verkauft worden war. Die...
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28.07.2015