Das Oberlandesgericht Köln hat sich mit seinem Beschluss vom 29.04.2021 klargestellt, dass ein Anspruch eines Unternehmers gegenüber einem Online-Bewertungsportal auf Auskunft aus § 242 BGB nur dann in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen der mittelbaren Störerhaftung der Beteiligten vorliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Voraussetzungen erst im weiteren Verlauf des Verfahrens begründet werden. Sofern auf eine Löschungsaufforderung hin sofort reagiert worden ist, scheidet ein Auskunftsanspruch generell aus. HintergrundDie Antragsgegnerin betreibt ein Online-Bewertungsportal, über das aktuelle und ehemalige Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber anonym anhand unterschiedlicher Faktoren bewerten können. Die Antragstellerin ist alleinige Geschäftsführerin einer GmbH mit 35...
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25.04.2022