Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies in seinem Urteil (13 U 85/16) vom 29. Dezember 2016 die Klage einer Geschäftsführerin einer GmbH ab, in der sie von einer Suchmaschine die Löschung eines Links verlangte, der bei der Eingabe ihres Namens zu einem Fernsehbeitrag mit einem von ihr gegebenen Interview führt. In der Vergangenheit hatte die Klägerin ein Interview in einer Fernsehsendung mit dem Titel "Die fiesen Tricks der Arbeitgeber" gegeben, bei der es um die praktische Wirksamkeit des Kündigungsschutzes und der Gefahr der Umgehung des Kündigungsschutzes durch den Arbeitgeber ging. Wird der Name der Klägerin in der Suchmaschine eingegeben, erscheint im Suchergebnis unter anderem der betreffende Link, der aus einem öffentlich zugänglichen Archiv des Senders stammt....
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04.02.2017