Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.03.2013

Kein Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse bei Immobilienverkauf

Beim rechtsgeschäftlichem Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils tritt der neue Inhaber normalerweise auch in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen ein, sofern die Arbeitnehmer nicht innerhalb bestimmter Fristen widersprechen. 

Nicht als Betriebsübergang war es nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aber zu werten, als der einzige Mieter eines Büro- und Geschäftshauses diese Immobilie erwarb und die Hausverwaltungsverwaltungsgesellschaft, deren ausschließliche Tätigkeit die Verwaltung dieses in ihrem Eigentum stehenden Objekts gewesen war, daraufhin liquidiert wurde. 

Dem Vorbringen eines bei der Hausverwaltung beschäftigten technisch-kaufmännischen Sachverarbeiter, der die Auffassung vertrat, dass sein Arbeitsverhältnis auf den neuen Eigentümer der Immobilie übergegangen sei, erteilte das Gericht eine klare Absage. Es führte aus, dass die veräußerte Immobilie nicht Betriebsmittel, sondern lediglich das Objekt der Verwaltungstätigkeit gewesen sei und daher die Arbeitsverhältnisse der im Rahmen dieser Verwaltungstätigkeit eingesetzten Arbeitnehmer nicht auf den Erwerber der Immobilie übergangen seien.

Urteil des BAG vom 15.11.2012

8 AZR 683/11