Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschloss am 23.06.2020, dass Facebook aufgrund der erforderlichen Einwilligung in äußerst umfangreiche Datenerhebung und -verarbeitung durch die Nutzer seine marktbeherrschende Stellung ausnutze. Es sei erforderliche, den Nutzern verschiedene Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Datenerhebung zur Verfügung zu stellen.Beherrscht Facebook den Markt der sozialen Netzwerke?Kläger war das Bundeskartellamt, Beklagte Facebook. Die Beklagte betreibt in Europa ein soziales Netzwerk, wozu weitere Internetdienste wie Instagram, WhatsApp, Masquerade und Oculus gehören. Private Nutzer zahlen kein Entgelt für die Nutzung. Die Nutzung setzt aber bei der Registrierung die Zustimmung zu den Facebook-Nutzungsbedingungen voraus. Diese sehen vor, dass...
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12.11.2020