Mit rechtskräftigem Urteil vom 28.11.2019 entschied das Landgericht Hamburg, dass Anbieter von Nachrangdarlehen und anderen risikoreichen Kapitalanlagen deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen müssen. Das Landgericht stellte überdies fest, dass der Warnhinweis über die gesamte Länge des Werbevideos in ausreichender Schriftgröße eingeblendet werden muss.Schwach gesicherte Darlehen in YouTube-Videos beworbenDer Kläger ist in der vom Bundesamt für Justiz geführten Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen. Die Beklagte betreibt eine Internetplattform, über die sie Vermögensanlagen in Immobilien vermittelt. Jeglichen von der Beklagten vermittelten Vermögensanlagen ist gemeinsam, dass sie mit einem festen Zinssatz ausgestaltet sind und keine...
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03.06.2020