Die hohe Bekanntheit einer bestehenden Bildmarke kann die Eintragung eines neuen Bildzeichens unmöglich machen, wenn dieses denselben Begriff repräsentiert. Dazu müssen sich die Darstellungen optisch nicht einmal besonders ähneln. Dies hat das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) im Markenrechtsstreit zwischen Lacoste und einem polnischen Unternehmen entschieden. Es lehnt die Eintragung eines Kaiman-Logos ab, da dieses mit dem Lacoste-Krokodil verwechselt werden könnte. Mit diesem Entscheid stärken die Luxemburger Richter den Schutz von Bildmarken.Lacoste erhebt WiderspruchDie polnische Handelsgesellschaft Eugenia Mocek und Jadwiga Wenta KAJMAN (Mocek und Wenta) beantragte 2007 beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung einer...
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12.10.2015