Ein Kunde mit einem DSL-Vertrag kann diesen außerordentlich kündigen, wenn die versprochene und tariflich bezahlte Bandbreite dauerhaft und signifikant unterschritten wird. So hat das Amtsgericht München im November 2014 geurteilt. Der Kunde muss demnach zwar hinnehmen, dass eine Bandbreite von 18 Mbit/s wie im vorliegenden Fall nicht durchweg erreicht wird. Allerdings sollte sie wenigstens zeitweilig über 10 Mbit/s betragen (“zweistellige Werte erreichen”). Sollte sie wie im verhandelten Fall dauerhaft zwischen 60 bis 70 % gemindert sein, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.TatbestandDie Parteien schlossen einen Telekommunikationsvertrag, den der Kläger im August 2014 zum Jahresende außerordentlich kündigte. Der Streitwert des Verfahrens liegt unter 300...
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06.04.2015