Ein Hersteller veganer Lebensmittel hatte mit der Bezeichnung "Pflanzenkäse" auf seiner Internetseite Produkte angeboten, die dort als „Camembert, Scheibenkäse, Streukäse, Streichkäse“ bezeichnet wurden. Vegane Lebensmittel sind per Definition frei von jeglichen tierischen Bestandteilen, also auch frei von tierischer Milch, aus der traditionell Käse hergestellt wird.Gegen diese Kennzeichnung hatte ein eingetragener Verein geklagt. Ziel dieses Vereins ist es unter anderem, seine Mitglieder vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.Das Gericht hat entsprechend der Klage des Vereins entschieden, dass die Bezeichnung veganer Produkte als Käse wettbewerbswidrig ist. Dabei bezieht es sich auf § 4 Mitbewerberschutz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dort heißt es, unlauter im...
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19.04.2016