Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 8. Mai 2013 entschieden, dass die Fernsehwerbung „All-Net-Flat für 29,99 Euro und das Samsung Galaxy S für 0,-- Euro dazubestellen“ eine Irreführung beim Verbraucher darstellt. Das Gericht hat insofern die Berufung des Telekommunikationsunternehmens zurückgewiesen. In dem Fernsehbeitrag hieß es konkret: „Unbegrenzt im Internet surfen. Kostenlos ins deutsche Festnetz und in alle Handy-Netze telefonieren. Das ganze in bester D-Netz-Qualität. Entweder mit eigenem Handy oder das SAMSUNG Galaxy S für 0,-- € dazubestellen. Nur bei … .de“.
Verbraucher, die sich letztendlich dazu entschieden hatten, den Tarif mit Smartphone für null Euro zu buchen, mussten im Nachhinein feststellen, dass sie monatlich nicht wie angegeben 29,99 €...
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26.01.2014