Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
19.03.2015

Irreführung mit der Bezeichnung “Weinkellerei”

In diesem Urteil hatte sich das Verwaltungsgericht mit Fragen der Begriffsbestimmung nach dem Weingesetz zu beschäftigen.Insbesondere ging es um die Beachtung der Vorschriften der §§ 25 Absatz 1, 27 Absatz 1 des Weingesetzes, nach denen keine Weinerzeugnisse vertrieben werden dürfen, die dadurch den Gesetzen der Europäischen Union zuwider laufen, dass sie durch ihre Bezeichnung irreführende Informationen für die Verbraucher bereiten. Im Einzelnen ging es darum, ob ein Betrieb, der Rohwein ankauft, in seinem Namen durch Fremdfirmen verarbeiten und abfüllen lässt und den fertig abgefüllten Wein dann weiter verkauft, einen bloßen "Weinhandel" darstellt oder den Begriff "Weinkellerei" tragen darf.Der Klägerin, einer Firma, die die Bezeichnung "Weinkellerei" in ihrem Namen trug...