Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.01.2014

Irreführung einer Frei-Haus-Werbung

Nicht nur Verbraucher, auch Gewerbetreibende können durch die Angabe einer Lieferung frei Haus in einem Newsletter oder auf einer Homepage in die Irre geführt werden, wenn sie nicht ausreichend auf zusätzlich anfallende Verpackungskosten hingewiesen werden. Ein Versandkostenvergleich entspricht im Rahmen der Beurteilung der Gesamtkostenbelastung nicht den Objektivitätsanforderungen, wenn Verpackungskosten nicht mit einbezogen werden. Die bei einer Internetbestellung anfallenden Zusatzkosten für Versand und/oder Verpackung stellen gerade im gewerblichen Bereich eine nicht unwesentliche Position für eine Kaufentscheidung dar. Irreführende Angaben in der Werbung und auf einer Homepage waren Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm: Die Antragsgegnerin hatte in...