Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.03.2020

Irreführung durch missverständliche Zertifizierungsangabe

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 23.05.2019, dass die Bewerbung mit einer ISO 9001-Zertifizierung durch eine Anwaltskanzlei nur dann zulässig sei, wenn auch der Bereich erwähnt werde, für den die Zertifizierung gilt.  Andernfalls liege eine unzulässige Werbung vor.Was ist nach ISO 9001 zertifiziert?Klägerin und Beklagter waren jeweils Anwaltskanzleien mit Spezialisierung im Wettbewerbsrecht. Sie vertraten ihre Mandanten in einer Abmahnangelegenheit. Hierfür benutzte die Klägerin einen Briefkopf, der an der Seite die Rechtsanwälte, die Anschrift und Kontaktdaten nannte. Darunter hieß es dann "Zertifiziert nach ISO 9001" ohne weitere Erläuterungen. Der Beklagte mahnte die Klägerin wegen Werbung mit irreführender ISO-Zertifizierung ab und forderte sie zur...