Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.05.2016

Irreführung durch Werbung "0 Euro Zuzahlung"

Mit Urteil (Az. 38 O 66/15 hat das Landgericht Düsseldorf am 11.03.2016 entschieden, dass bei einer blickfangmäßigen Werbung der Verbraucher in allen Einzelheiten informiert werden muss. Wenn dies nicht der Fall ist, liegt nach Auffassung des Gerichts eine Irreführung vor.Im vorliegenden Fall hatte die Wettbewerbszentrale gegen eine Vermittlerin von Mobilfunkverträgen geklagt. Die Beklagte hatte über ein Portal im Internet für den Abschluss von Mobilfunkverträgen geworben. Dabei hatte die Beklagte in ihrer Werbung im Jahr 2014 hervorgehoben, dass jeder Kunde bei Vertragsabschluss ein kostenloses Smartphone erhält. Dieses Angebot wurde mit einer blickfangmäßigen Werbung unterstrichen. In der Aussage hieß es, dass „0 Euro Zuzahlung“ zum Erwerb des Smartphones erforderlich...