Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte am 19. September 2013, dass eine irreführende Werbung schon dann gesetzeswidrig ist, wenn diese aufgrund falscher Aussagen die Aufmerksamkeit der Kunden auf ein Produkt lenkt.
Geklagt hatte ein Chemie-Unternehmen, das sogenannte Entkeimungsmittel für Getränke verschiedener Sorten herstellt. Das Produkt ist das Einzige auf dem Markt, das nicht als Konservierungsmittel klassifiziert ist, aber ähnliche Funktionen erfüllt. Die Beklagten bewerben einen Reinraum, der die Abfüllung von Getränken ohne den Einsatz chemischer Zusätze ermöglichen soll. Der klagende Konzern behauptet, dass diese Werbung mehrere falsche Aussagen enthält, weshalb er eine Unterlassung verlangt.
Das Landgericht wies die Klage zunächst mit der Begründung ab, dass...
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14.11.2013