Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 25.04.2019, dass nicht nur Tatsachen sondern auch Meinungsäußerungen zur Irreführung geeignet seien. Hierfür sei entscheidend, wie der Verbraucher die Äußerung auffasse. Werde keine Rechtsansicht geäußert, sondern eine eindeutige Rechtslage festgestellt, könne darin eine Täuschung liegen.Kann ein Kündigungsschreiben eine Irreführung beinhalten?Klägerin war der Bundesverband Verbraucherzentrale, Beklagte eine Kreisparkasse. Deren Rechtsvorgängerin hatte zahlreiche Prämiensparverträge mit Kunden abgeschlossen. Der Sparer konnte einen bestimmten monatlichen Betrag auf das Sparkonto einzahlen, welcher variabel mit dem jeweils gültigen Zinssatz verzinst wurde und am Jahresende mit einer Prämie vergütet wurde. Im Jahr 2015...
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27.08.2019