Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
13.01.2014

Irreführung: Der "ERGO Kundenanwalt" ist kein Anwalt

Die Werbung einer Versicherungsgesellschaft für Dienstleistungen unter Verwendung der Bezeichnung „Kundenanwalt“ ist irreführend, wenn es sich beim Kundenanwalt nicht um einen Rechtsanwalt, sondern um einen Angestellten der Versicherungsgesellschaft handelt, der lediglich intern Konflikte zwischen der Versicherungsgesellschaft und ihren Kunden schlichten soll. In unterschiedlichen Zusammenhängen wird immer wieder gerne mit dem - meistens mit einem anderen Wort kombinierten - Begriff „Anwalt“ operiert und geworben, obwohl die so Genannten weder als Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte tätig sind und nicht einmal als unabhängige Berater bezeichnet werden könnten. Der Begriff „Kundenanwalt“ war Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf: Die klagende...