Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.05.2017

Irreführender Vergleich mit Kontogebühren

Mit Urteil (Az. 18 O 62/16) vom 22.02.2017 hat das Landgericht Karlsruhe entschieden, dass eine Werbung, bei der von unterschiedlichen Banken die Gebühren für die Kontoführung verglichen werden irreführend ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Werbung beim Kunden eine falsche Erwartung hervorgerufen werden könnte.Sowohl bei der Klägerin als auch bei der Beklagten handelt es sich um Kreditinstitute, die Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Die beklagte Bank verglich im Rahmen der Werbung ihr Angebot für die Kontoführung mit den Leistungen der Mitbewerber. Die Beklagte stellte bei ihrer Werbung einen Modellkunden mit einem bestimmten Alter in den Mittelpunkt. Die vergleichende Werbung beschränkte sich allerdings nicht auf den Modellkunden. Die...