Die Amazon „Prime“-Abos beschäftigten die Richter am Oberlandesgericht Köln. Der Tenor des Urteils lautet dahingehend, dass Amazon den Bestellbutton mit dem Werbeslogan „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ nicht mehr verwenden darf, da er nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hinweist und damit irreführend ist.In der Kategorie „Amazon Prime“ hatte der Versandhändler ein Abonnement für einen Videostreaming-Dienst beworben, mit dem eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft verbunden war. Der Bestellbutton wies zwar mit der Formulierung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf die kostenpflichtige Premiummitgliedschaft hin, jedoch werteten die Richter diese Formulierung als zu kurz gefasst, so dass sie nicht dazu geeignet ist, den...
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14.03.2016