Nach einem Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) darf die in diesem Fall Beklagte für Nassrasierer nicht mit den Aussagen: "Olaz - Feuchtigkeitskissen", "Hilft, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten" und " ... Olaz-Feuchtigkeitskissen geben Feuchtigkeitsspendende Creme ab, die deine Rasur verbessern ... " geworben werden, wenn nicht belegt werden kann, dass die Hautfeuchtigkeit zum Zeitpunkt der Rasur und danach nicht höher ist als zuvor. Mit dieser Entscheidung bestätigte das OLG ein Urteil des Kölner Landgerichts (LG) vom 27. März 2013 (Az. 31 O 337/13).Bei dem Streitfall ging es um die Werbung für das unter der Marke "Gillette Venus" angebotene Produkt "Venus & Olaz", einen Rasierer zu dem ein Gelkissen gehört, das Rasierschaum und Rasiergel ersetzen soll. Für...
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09.05.2015