Kästchen zum Anklicken, die auf einer Landingpage das Preisangebot auf bestimmte Personengruppen beschränken, können irreführend sein, wenn sie bereits vorausgewählt und noch dazu klein und blass gestaltet sind. Aber es sei an sich zulässig, über eine Banner-Werbung mit „Sternchen-Preis“ auf eine Landingpage zu verlinken. So entschied das OLG Hamburg, weil Verbraucher mit so etwas rechnen würden.Andere Preise für andere PersonengruppenZwei Anbieterinnen von Mobilfunktelefonen und Mobilfunkverträgen stritten um die „Irreführung“ einer Werbung im Internet. Klickte ein Verbraucher auf die Banner-Werbung, in der der monatliche Preis von € 29,99 mit Sternchen-Hinweis angegeben war, gelangte er auf eine Landingpage der Anbieterin. Auf dieser Seite waren kleine Kästchen...
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17.02.2020