Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.02.2016

Irreführende Werbung mit herabgesetzten Preisen

Das Oberlandesgerichts Dresden hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Werbung mit herabgesetzten Preisen unzulässig ist, wenn nicht alle kostenpflichtigen Zusatzleistungen klar im Angebot erkennbar sind, außer es handelt sich lediglich um übliche Versandkosten.Der Sachverhalt:Die Verbraucherzentrale Sachsen hat das Telekommunikationsgesellschaft Primacom auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Beklagte bewarb unter anderem online Angebote für Telemedienleistungen. Wenn ein Kunde einen der beworbenen Verträge abgeschlossen hatte, bestellte er zusätzlich zu den günstigen monatlichen Grund-Tarifen automatisch auch die sogenannten Zusatzleistungen "Sicherheitspaket" und "Familie HD". Diese waren zwar für die ersten zwei Monate gebührenfrei, danach wurden jedoch weitere...