Wenn eine Firma mit dem markenrechtlich geschützten Zeichen in dem Sinne wirbt, dass der Eindruck entsteht, er selbst gehöre zu der Vertriebskette des Herstellers und außerdem die Werbung in nicht geeigneter Weise verfälscht, ist dies unzulässig. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Betreiber eines Online-Shops, eine derartige Verwendung zu unterlassen und verhängte bei Zuwiderhandeln eine Ordnungsstrafe von Euro 250.000,--. Er haftet für bereits entstandene und noch entstehende Schäden, die der Klägerin durch die widerrechtliche Verwendung des gegenständlichen Motivs entstanden sind.Die Klägerin besitzt ein selektives Vertriebssystem für luxuriöse Markenparfums. Ihre Händler haben die Auflage, die Ware in einer prestigefördernden Umgebung zu präsentieren und wird...
Artikel
23.02.2015