Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.08.2015

Irreführende Werbung mit einem Standort

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil (Az. 13 W 35/15) am 07.07.2015 entschieden, dass es sich um irreführende Werbung handelt, wenn ein Unternehmen mit einem bestimmten Standort wirbt, an dem es keine Dependance unterhält, die zu den üblichen Bürozeiten für den Publikumsverkehr erreichbar ist.Die beklagte Dachdeckerfirma warb damit, in einer bestimmten Stadt in Niedersachsen einen eigenen Standort zu unterhalten. Die Klägerin, bei dem es sich um einen Konkurrenten des Beklagten handelt, hielt der Behauptung entgegen, dass sich in der besagten Stadt kein „realer“ Geschäftssitz des Unternehmens befindet. Der Beklagte hatte in der niedersächsischen Stadt Räumlichkeiten in der Größe von 200 Quadratmeter angemietet. An der Außenseite des Gebäudes wurde mit einem...