Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.02.2016 unter dem Az. I-15 U 58/15 entschieden, dass eine Werbung mit einem CE-Zeichen irreführend sein kann und unter welchen Voraussetzungen die Angabe des Zeichens legitim ist.Damit ist die Beklagte nach Berufung zur Unterlassung entsprechender Werbung mit dem Hinweis auf ein CE-Kennzeichen verurteilt worden.Der Kläger ist eine Vereinigung zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte ist ein Onlineshop, der unter anderem mit Einrichtungsgegenständen handelt.Die Parteien streiten darüber, ob eine bestimmte Werbung auf der Homepage der Beklagten wettbewerbswidrig ist. Es handelt sich dabei um eine Werbung für einen elektronischen Wecker mit der Angabe: „Inkl. Netzteil: CE/TÜV/GS-geprüft“.Das Landgericht...
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08.04.2016