Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.02.2015

Irreführende Werbung mit Siegel "TOP-Lokalversorger"

Ein Energie-Versorgungsunternehmen ist Grundversorger, wenn es die meisten Haushalte vor Ort in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Unternehmen können mit Prüfsiegeln werben. Werbung kann jedoch unlauter und damit wettbewerbswidrig sein.Dies bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass ein Energie-Versorger wettbewerbswidrig handelt, wenn er mit einer Top-Auszeichnung seiner regionalen Tätigkeiten nicht nur im eigenen Netzgebiet bzw. Grundversorgungsgebiet, sondern in seinem gesamten Versorgungsgebiet wirbt.Einem kommunalen Energie-Versorgungsunternehmen wurde der Siegel „TOP-Lokalversorger Strom 2014″ von einer Firma verliehen. Das Versorgungsunternehmen wirbt mit diesem Siegel.Die Antragstellerin bietet Stromlieferungen bundesweit im Onlinevertrieb an.Sie meinte,...