Das Oberlandesgericht Celle stellt fest, dass Werbeaussagen, die die Langlebigkeit der beworbenen Produkte hervorheben, irreführend sind, wenn sich diese ausschließlich auf einzelne Bauteile des Produktes, nicht jedoch auf das komplette Gerät beziehen.Die Prozessparteien sind Wettbewerber auf dem Markt für Buchscanner. Die Beklagte bewirbt die von ihr hergestellten Scanner in ihren Prospekten und hebt die besondere Langlebigkeit und Qualität der Aufnahmezyklen hervor. Sie garantiert ihren Abnehmern 300.000 beziehungsweise 600.000 Aufnahmezyklen. Die Klägerin hat vor dem Landgericht Celle die Unterlassung der von ihr beanstandeten Werbeaussagen sowie die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung beantragt. Sie wendet ein, die garantierte Langlebigkeit der streitgegenständlichen...
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23.02.2015