Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
13.05.2016

Irreführende Werbung mit Gesundheitsbezug

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Beschluss vom 21.03.2016 unter dem Az. 6 W 21/16 entschieden, dass in einer Werbung für ein Medikament oder Heilverfahren, dessen Wirksamkeit nicht ausreichend wissenschaftlich bewiesen ist, auf die Umstrittenheit hingewiesen werden müsse, um die Werbung zulässig zu machen.Der Antragsteller ist ein Verband, dem Ärzte, Ärztekammern, Kliniken und Hersteller von Naturheilmitteln angehören. Der Antragsgegner ist ein Facharzt für Orthopädie, der im Internet für diverse Behandlungen geworben hat. Auf Abmahnung hat er Teilunterlassungserklärungen abgegeben. Das Landgericht hatte es ihm auf Antrag untersagt, für Akupunkturbehandlungen zu werben, soweit diese bestimmte Anwendungsgebiete betreffen. Im Übrigen hat das LG...