Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 18.09.2018, dass die Bewerbung einer Kfz-Versicherungen in einem Internet-Vergleichsportals mit „Nirgendwo Günstiger Garantie“ irreführend sein könne. Dies gelte insbesondere, wenn außerhalb des Vergleichsportals Anbieter mit günstigeren Tarifen zu finden seien. Denn der angesprochene Verkehr beziehe diese Gewähr auf den gesamten Markt und nicht nur auf die im Portal dargestellten Tarife. Daher würde er auf eine weitere Recherche verzichten und sich auf die Garantie verlassen.„Nirgendwo günstiger Garantie“ wettbewerbswidrig?Klägerin war eine Versicherungsgesellschaft, die auch Kfz-Versicherungen anbietet. Beklagte war die Betreiberin eines Vergleichsportals im Internet, welches auch Versicherungsvergleiche bereithält. Im...
Artikel
15.02.2019