Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.05.2014

Irreführende Werbung mit Übertragungsgeschwindigkeit

Wer als Telekommunikationsdienstleister mit "maximalem Surfspeed" o.ä. wirbt, muss tatsächlich in der Lage sein, die höchste Übertragungsgeschwindigkeit anzubieten. Auf derartige Weise zu werben ist unzulässig, wenn andere Anbieter auf dem Markt über schnellere Produkte verfügen. Dies besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 12.09.2013 (Az.: 6 U 94/13). Mit seinem Urteil wies das OLG die Berufung der Betreiberin eines Mobilfunkunternehmens (Antragsgegnerin), die von einer Mitbewerberin (Antragstellerin) wegen irreführender Werbung verklagt worden war, zurück und bestätigte das vom Landgericht (LG) Frankfurt am Main gefällte Urteil der Vorinstanz.  Die Antragsgegnerin hatte auf ihrer Internetpräsenz für ihre Mobilfunk- und Surfprodukte...