Das Landgericht (LG) in Essen hat mit seinem Urteil vom 04.07.2014 unter dem Az. 45 O 8/14 entschieden, dass ein eBay-Verkäufer, der sich mit der Aussage "geprüftes eBay-Mitglied" bewirbt, irreführend handelt, da eBay diesen Status inzwischen bereits wieder abgeschafft hat. Die Bezeichnung erwecke den Eindruck besonderer Seriosität, während der Verbraucher nicht informiert werde, welche Kriterien zu diesem Prädikat geführt haben.Das LG verurteilte deshalb den Beklagten, die Abgabe von Kontaktlinsen zu unterlassen, ohne deren wesentliche Merkmale zu erwähnen (Sehstärke, Verwendungsdauer, Material, Größe) und mit dem oben benannten Gütesiegel zu werben.Der Beklagte verkauft Kontaktlinsen über Verkaufsplattformen (u.a. "eBay"). Die Klägerin verkauft ebenfalls Kontaktlinsen...
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22.01.2015