Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
31.01.2014

Irreführende Werbung für eine Kreuzfahrt

Eine Zeitungsanzeige, die für eine Flusskreuzfahrt wirbt und konkrete Angaben zu den Reiseterminen, der Reiseroute, dem Schiff sowie zum Reisepreis pro Person bei Buchung einer Doppelkabine mit Vollpension enthält, stellt ein abschlussfähiges Angebot im Sinne des § 5a Abs. 3 UWG dar. Die Anzeige muss detaillierte Informationen über die Rechtsform des werbenden Reisbüros und den Reiseveranstalter enthalten. Durch die bloße Angabe der Firmenbezeichnung, einer Internetadresse und einer Telefonnummer ist die Informationspflicht des Unternehmers nicht erfüllt. Ein Verbraucher soll ohne weitere Nachforschungen erkennen können, mit wem er einen Vertrag abschließt und wer ihm für den Fall von Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung steht: Der Antragsteller nahm die...