Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.06.2014

Irreführende Werbung für Genussscheine

Gerade in den wirtschaftlich schlechten Zeiten erlangt die private Vorsorge für viele Bürger einen wichtigen Stellenwert. Sie soll die eigenen Ersparnisse idealerweise über mehrere Jahre oder Jahrzehnte sichern und wenn möglich über Zinsen, Renditen und ähnliche Kapitalerträge sogar noch ausbauen. Doch es lauern auch Risiken – mit denen sich nun das Oberlandesgericht in Nürnberg befassen musste. Die Vorteile hervorgehoben Dem Urteil lag der Fall zugrunde, dass eine Bank im Rahmen ihrer Investmentabteilung die Genussscheine eines Solarparks offerierte. Die gesamten Papiere erreichten einen Nennwert von rund sechs Millionen Euro. Zur besseren Vermarktung wurde das Anlageobjekt auf mehreren Wegen beworben. Einerseits auf der Internetseite der Bank sowie über Broschüren und...