Das Landgericht Berlin entschied am 23.09.2021, dass die Produktmarkierung mit fünf Sternen in einem Online-Shop ohne eine tatsächlich existierende Bewertung irreführende Werbung darstelle.Sterne oder keine Sterne?Kläger war der Verbraucherzentrale Bundesverband, welcher gegen einen Onlineshop für Fahrräder und Radzubehör vorging. Auf dessen Übersichtsseite waren die Fahrradmodelle mit einer Sternebewertung versehen. Vielfach zeigten die Modelle fünf leuchtend gelbe Sterne an. Nach Anklicken des entsprechenden Modells erschien auf der Produktseite erneut eine Sternebewertung, diesmal aber mit dem Zusatz „(0)“. Weiter unten hieß es unter der Überschrift „Kundenbewertungen“ in kleiner Schrift „Leider ist noch kein Eintrag vorhanden“, gefolgt von einem Button...
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18.08.2022