Das Oberlandesgericht Köln hat durch Urteil vom 27.03.2015 unter dem Aktenzeichen 6 U 134/14 einen wettbewerbsrechtlichen Berufungsrechtsstreit entschieden. Sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin waren Netzbetreibergesellschaften, die zumindest auf dem Gebiet von Nordrhein-Westfalen miteinander konkurrierten. Die Antragstellerin wurde auf ein Video der Antragsgegnerin aufmerksam, in dem diese in für technische Laien verständlicher Weise Ausbaupläne für ihr Netz vorstellte. Einen besonderen Raum nahm dabei die Darstellung der „Vectoring“-Technik ein, mit deren Hilfe mehr Haushalte mit schnelleren Internetverbindungen ausgestattet werden sollten. Es wurden Datenübertragungsraten bis zu 200 MBit/s im Bereich von Glasfaserkabeln und bis zu 150 MBit/s bei...
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25.05.2015