Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Angabe des Salzgehaltes in Säften sich nicht nur auf das vorhandene Kochsalz beziehen darf, sondern darüber hinaus auch die Angabe vom mittelbar enthaltenden Salz, das heißt, das durch das im Lebensmittel vorhandene Natrium enthaltende Salz ebenfalls mit anzugeben ist bzw. mit hinzugerechnet werden muss.Die Lebensmittelinformations-VerordnungIn der Bundesrepublik Deutschland wird jeder Hersteller von Lebensmitteln verpflichtet, den Verbraucher über die vorhandenen Nährstoffe zu informieren. Zumeist ist auf der Rückseite der jeweiligen Produkte eine Auflistung von sämtlichen Nährstoffen abgedruckt und zudem oftmals auch die entsprechende Empfehlung des Tagesbedarfs. Der Sinn und Zweck dieser Verordnung ist es, den...
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29.05.2016