Der klagende Verbraucherschutzverein verlangt von der beklagten Anbieterin von Mobilfunkleistungen Unterlassung.
Die Beklagte hat für den Tarif „SMS-Flat“ und den später angebotenen „SMS-Flat 3000“ mit einem Preis von „9,95 Euro pro Monat“ und der Aussage: „Ohne Risiko SMS in alle deutsche Netze schicken (1)“ geworben.
In einem weiter unten anzuklickenden rechtlichen Hinweis wurde auf die Geltung des Angebots für reguläre innerdeutsche Verbindungen, Preisangaben inklusive MWSt und eine Begrenzung auf 3000 SMS hingewiesen.
Der Kläger hielt die Werbung für irreführend, da ein Verbraucher mit der beworbenen Flatrate keine Begrenzung auf 3000 SMS erwarte.
Die Beklagte entgegnete, dass aus der Bezeichnung des Tarifs die Begrenzung hervorgehe. Außerdem könne...
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31.05.2014