Das Landgericht (LG) in Kiel hat mit seinem Urteil vom 25.02.2014 unter dem Az. 16 O 45/13 entschieden, dass ein Heilpraktiker nicht mit der Methode der so genannten Bioresonanz werben dürfe. Da die Methode nach wissenschaftlichen Erkenntnissen diagnostisch und therapeutisch wertlos sei, sei eine solche Werbung geeignet, Verbraucher in die Irre zu führen.Damit verurteilte das LG den Beklagten dazu, im geschäftlichen Verkehr eine bestimmte Werbung für einen so genannten Bio-Resonanztest zu unterlassen.Die beanstandete Werbung behauptet, der Anwender eines Bioresonanztests könne erfahren, an welchen Allergien und sonstigen Krankheiten er leide, durch welche Giftstoffe er belastet sei, welche Vitamine ihm fehlen und welche Arzneimittel für ihn nützlich seien. Möglich sei es, so die...
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11.10.2014