Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
14.06.2017

Irreführende Angaben im Impressum sind wettbewerbswidrig

Mit Urteil vom 14.03.2017 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einmal mehr bestätigt, dass unvollständige, falsche und intransparente Angaben im Impressum unzulässig im Sinne des TMG sowie wettbewerbswidrig sind. Wettbewerbern steht ein Unterlassungsanspruch gegenüber Konkurrenten zu.Zur Ausräumung dieses Anspruches genüge es nach Auffassung des Gerichts nicht, dass der Beklagte die Website zwischenzeitlich offline genommen hat: Die Wiederholungsgefahr würde dadurch nicht ausgeräumt; Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass der Beklagte zukünftig im Internet in dieser unzulässigen Art Dienstleistungen anbiete und bewerbe.Die Klägerin verlangte vom Beklagten die Unterlassung, mit bestimmten Impressumsangaben auf dessen Webseite Dienstleistungen anzubieten und zu...