Im folgenden Fall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit einer Vertragsstrafe zu entscheiden. Diese Vertragsstrafe forderte der Kläger von der Beklagten ein, die gegen eine von ihr zuvor unterzeichnete Unterlassungserklärung verstoßen hatte. Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob der vom Kläger angenommene Verstoß gegen die Unterlassungserklärung auch wirklich ein solcher war.
Das Gericht hatte dabei folgenden Sachverhalt zu beurteilen:
Die Beklagte bewarb in einem von ihr gedruckten Reisekatalog verschiedene Pauschalreisen. Bezüglich dieser Pauschalreisen fehlten in dem besagten Reisekatalog jedoch verschiedene Angaben. Bei diesen Angaben handelte es sich um solche, zu denen die Beklagte jedoch gesetzlich verpflichtet war. Diese Pflichtangaben hätten sich also in dem...
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10.11.2013