Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit seinem Beschluss vom 25.05.2016 unter dem Az. 1 W 6/16 entschieden, dass das Gericht einen lückenhaftem Vortrag durch Internetrecherche ergänzen kann.Der Antragsteller hat eine Halle des Antragsgegners in einem Gewerbegebiet gemietet und hat dort eine Firma für Kraftfahrzeugtechnik unterhalten. Der Antragsteller, der durch eine Betreuerin und einen Anwalt vertreten ist, hat sich mit schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, das Mietobjekt mit dem zugehörigen Grundstück zu räumen. In der Vereinbarung ist eine Passage enthalten, in der es heißt, dass bei Überschreitung einer festgelegten Frist der Vermieter dazu berechtigt sei, selbst die Räumung vorzunehmen. Es treffe ihn dann auch keine Aufbewahrungspflicht hinsichtlich auf dem...
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12.08.2016