Die Zivilkammer 27 des LG Hamburg urteilte am 07.08.2014 auf Basis einer vorherigen mündlichen Verhandlung (26.06.2014) in einem Fall, bei dem es um die Grenzen rechtsanwaltlicher Werbung ging. Zwar ist seit zwei einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Jahr 1987 das bis dahin strikte Werbeverbot für Rechtsanwälte im Grundsatz aufgebrochen worden, doch mussten sich seitdem Gerichte regelmäßig mit den Feinheiten der weiterhin bestehenden Grenzen anwaltlicher Werbung befassen. Im zu von den Hamburger Landrichtern zu beurteilenden Fall hatte eine Hamburger Rechtsanwältin auf ihrer Website damit geworben, dass sie und ihre Kanzlei-Kollegen Mandanten in einer Reihe von namentlich aufgeführten Städten vertreten würden. In der Werbung wurde betont, dass die Mandanten...
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27.10.2014