Das Verwaltungsgericht (VG) in Köln hat mit seinem Urteil vom 16.02.17 unter dem Az. 13 K 6093/15 entschieden, dass eine gegen ein Fahrerbewertungsportal im Internet ergangene Anordnung rechtmäßig ist. Gefordert wurde darin, dass nur noch registrierte Kfz-Halter Bewertungsergebnisse zu ihrem Kfz-Kennzeichen einsehen können und dass einem Dritten kein Zugriff auf die Daten zu gewähren ist. Die Prangerwirkung für bewertete Autofahrer stehe hierbei im Vordergrund, daher sei ein besonderer Schutz personenbezogener Daten geboten.Die Klägerin ist Betreiberin des Internetportals fahrerbewertung.de. Bei diesem Fahrerbewertungsportal handelt es sich um ein Bewertungsportal, das Autofahrern ihr Fehlverhalten bewusst machen soll. Jedermann kann einen Autofahrer anhand seines Kennzeichens...
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07.06.2017