Inkassounternehmen dürfen die Daten von Verbrauchern nicht in jedem Fall an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. Nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist dies unter Anderem dann nicht zulässig, wenn Verbraucher eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen haben. Daher hat das Landgericht Osnabrück in seiner Entscheidung vom 29.04.2020 untersagt, Betroffenen mit Auswirkungen auf ihre Kreditwürdigkeit zu drohen, sofern Zahlungen ausbleiben.Inkassoschreiben nach Rücktritt vom KaufvertragIm vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten, in dem er aufgefordert wurde, rund 500 Euro für gekaufte Möbel zu bezahlen. Dieser war jedoch vom Kaufvertrag wegen verspäteter Lieferung bereits rechtmäßig zurückgetreten. Geklagt hat...
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13.10.2020