Seit Entwicklung des Internets, ist der virtuelle Raum zunehmend zum Tatort für strafrechtliche Taten geworden. Dass die Gauner dabei nicht einmal davor zurückschrecken, fiktive Gerichtsurteile zu veröffentlichen, belegt eine ausgekochte Abofalle im Internet. Die Verbraucherschutzzentrale in Sachsen-Anhalt warnt seit Juli 2014 vor zwei Gerichtsurteilen, die es in dieser Form niemals gegeben hat. Dies wurde auch von den zitierten Gerichten bestätigt. Es handelt sich bei den erdachten Urteilen um eine Entscheidung des Amtsgerichts Mainz (Az. 33 C 358/15) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 8 C 257/15). Auf Grundlage der Urteile erwecken die Verfasser den Eindruck, als habe das OLG Frankfurt als höhere Instanz über die Wirksamkeit von Verträgen der Firma Premium...
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19.10.2014