Der Europäische Gerichtshof musste sich in seiner Entscheidung vom 26.10.2016 unter dem Aktenzeichen C-611/14 u. a. mit der Auslegung der Art. 6 und 7 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über die unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt auseinandersetzen. Hintergrund dieser Entscheidung Hintergrund dieser in einem sog. Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Entscheidung war ein in Dänemark eingeleitetes Strafverfahren gegen die Canal Digital Dänemark A/S. Gegenstand dieses Verfahrens waren die Praktiken von Canal Digital Dänemark A/S im Rahmen der Vermarktung von Abonnements für TV-Programmpakete. Insbesondere wurde im Ausgangsrechtstreit moniert, dass die Werbepraktiken von Canal Digital Dänemark A/S...
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24.11.2016