Wird im Internet, im Fernsehen oder in der Zeitung Werbung für einen Pkw gemacht, muss der Werbende zu diesem Fahrzeug entsprechende Pflichtangaben machen. Erforderlich sind Angaben zu den Verbrauchs- und Emissionswerten des beworbenen Fahrzeuges. Was dabei genau angegeben werden muss, wird in der "Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung der Personenkraftwagen - Pkw-EnVKV" geregelt. Umstritten war jedoch schon seit Einführung der Verordnung, zu welchem Zeitpunkt die notwendigen Angaben gemacht werden müssen. Hier wird zwischen einer reinen Markenwerbung und der Werbung für eine Modellreihe von Pkws unterschieden. Ebenso gibt es einen Unterschied, ob analog oder durch digitale Medien Werbung betrieben wird. Das OLG Frankfurt am Main hat in zu dieser Problematik im November 2016...
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22.03.2017