Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.01.2015

Impressumspflicht bei Verein

Leitsätze:1. Die fehlerhafte Angabe eines Impressums auf einer Webseite ist grundsätzlich ein wettbewerbsrechtlich relevanter Rechtsverstoß.2. Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn zwei eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine miteinander im Rechtsstreit liegen, da hier ideelle Zwecke im Vordergrund stehen. Kommerzielle Absichten sind allenfalls im Nebenzweck beabsichtigt. In einem solchen Fall fehlt es an der notwendigen Spürbarkeit des Wettbewerbsverstoßes, so dass kein Unterlassungsanspruch besteht.Immer wieder kommt es zu Abmahnungen, weil Seitenbetreiber im Internet kein der Vorschrift des § 5 TMG entsprechendes Impressum haben. Für welche Seiten dieses Gesetz aber nicht gilt, ist häufig umstritten. Im vorliegenden Fall, den das LG Neuruppin im vorläufigen...